

Wir sichten Ihren abgeschlossenen Vertrag auf BU-relevante Details, wie Fluguntauglichkeitsklausel, Versicherung gegen Tauglichkeitsklassen- und Lizenzverlust, Verzicht auf Verweisungen, Mitversicherung der Psyche, Prognosezeitraum.
Denn auch mit der passendsten Absicherung im Flugkoffer stellt sich im Ernstfall die Frage: Wie komme ich an mein Recht und an meine Rente? Wir helfen Ihnen bei der existentiellen Absicherung. Ob BU oder LoL, wir kämpfen für Ihr Recht.
Rechtsanwalt Klaus kommt aus einer Airlinerfamilie und war selbst während des Studiums in verschiedenen Stationen bei einer Airline tätig. Seine Eltern waren beide über 40 Jahre bei der größten deutschen Fluglinie beschäftigt. Spezielle Begriffe und Probleme dieser Branche sind demnach geläufig, was den entscheidenden Wissensvorsprung gegenüber dem Versicherer bringen kann.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Beitrag "Berufsunfähigkeit Pilot - jeder vierte Pilot wird fluguntauglich".
Für Piloten greifen im Ernstfall häufig zwei unterschiedliche Absicherungen – mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der versicherte Beruf zu mindestens 50 Prozent dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Die pilotentypische Loss-of-Licence-Versicherung (LoL) setzt früher und konkreter an: Sie zahlt, sobald die fliegerische Tauglichkeit entfällt und die Lizenz nicht verlängert oder entzogen wird. Während bei der Berufsunfähigkeit der Grad der Leistungseinschränkung bewertet werden muss, ist der Lizenzverlust ein objektiv feststellbares Ereignis – das erleichtert in vielen Fällen den Nachweis gegenüber dem Versicherer.
Entscheidend ist, was im Vertrag tatsächlich vereinbart wurde. Eine belastbare LoL-Klausel sollte den Verlust der Tauglichkeitsklasse (Medical) als Versicherungsfall anerkennen, einen klar definierten Prognosezeitraum vorsehen und auf eine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten verzichten. Häufig wird die Leistung erst nach einer vertraglich vereinbarten Karenzzeit fällig; manche Tarife zahlen eine einmalige Kapitalleistung, andere eine laufende Rente. Gerade die Mitversicherung psychischer Erkrankungen und die Frage, ob vorübergehende und dauerhafte Untauglichkeit gleich behandelt werden, entscheiden im Streitfall über die Leistungspflicht. Wir prüfen Ihre Bedingungen genau auf diese Punkte – denn an ihrer Auslegung scheitern viele Ablehnungen.
Die strengen Anforderungen des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses führen dazu, dass bereits Erkrankungen zum Verlust der Lizenz führen können, mit denen Berufstätige anderer Branchen problemlos weiterarbeiten würden. Besonders häufig sind:
Welches Krankheitsbild im Einzelfall vorliegt, ist für die rechtliche Bewertung zweitrangig – maßgeblich ist, ob Ihr Vertrag den Lizenzverlust abdeckt und ob der Versicherer seine Leistungspflicht korrekt prüft. Genau hier setzen wir an.
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Mehr InformationenEine bewährte Strategie der Versicherer lautet: Vermeiden, Verzögern, Vergleichen. Jetzt nur nicht die Flinte ins Korn werfen!
Wir verstehen Ihre Situation, kennen die Tricks der Versicherer, und nehmen Ihnen alles ab: Vom Schriftverkehr mit der Gegenseite, über die Führung der Gutachter, bis zur Vertretung vor Gericht. Sie wissen, Sie kämpfen nicht mehr allein. Der Respekt der Gegenseite ist ihnen sicher. Von Anfang an sind wir immer persönlich für Sie da. Egal, ob vor Ort oder vor Gericht.
Fehler beim selbständigen Ausfüllen des Antragsformulars können unabsehbare Folgen haben und zu einer Ablehnung aus vielfältigsten Gründen führen, darunter beispielsweise: "Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" und "Konkrete Verweisung".
Wir sind spezialisiert auf alle Fragen der Berufsunfähigkeit und nehmen ausschließlich Mandate der privaten BU an.
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und schildern Ihre Situation. Das geht ganz leicht: Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder rufen Sie eines unserer Büros in Ihrer Nähe an.
Wir prüfen Ihren Fall eingehend und für Sie kostenlos. Im Anschluss beginnen wir sofort mit der Prüfung des Sachverhalts. Mit unserer Erfahrung erhalten wir schnell eine erste Einschätzung.
In einem persönlichen Gespräch klären wir die nächsten Schritte. Wir stellen Ihnen die Ergebnisse unserer Prüfung vor, wägen gemeinsam die Optionen ab und leiten die nächsten Schritte ein.



Unser Hauptsitz ist Darmstadt, zentral gelegen in der Metropolregion Rhein-Main-Neckar. Hinzu kommen unsere bundesweit zwölf Zweigstellen; denn bei allen heutigen Kommunikationsmitteln schätzen wir noch immer die persönliche Begegnung mit Ihnen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie unser Kontaktformular, oder rufen Sie einfach ein nahegelegenes OK-Büro an.
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