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Fluguntauglich? Sie sind berufsunfähig, aber landen damit nicht beim Versicherer?

Wir sind für Sie da. Und lotsen Sie durch alle rechtlichen Turbulenzen. Mit über 450 Mandaten jährlich gehören wir zu den erfahrensten Kanzleien in diesem Bereich.
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Berufsunfähigkeit wegen Fluguntauglichkeit.

Jeder vierte Pilot wird fluguntauglich. Wer durchs Medical fällt, verliert Tauglichkeitsklasse und Fluglizenz. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder pilotentypische Loss-of-Licence-Versicherung wird zur wichtigsten Versicherung überhaupt.

Wir sichten Ihren abgeschlossenen Vertrag auf BU-relevante Details, wie Fluguntauglichkeitsklausel, Versicherung gegen Tauglichkeitsklassen- und Lizenzverlust, Verzicht auf Verweisungen, Mitversicherung der Psyche, Prognosezeitraum.

Denn auch mit der passendsten Absicherung im Flugkoffer stellt sich im Ernstfall die Frage: Wie komme ich an mein Recht und an meine Rente? Wir helfen Ihnen bei der existentiellen Absicherung. Ob BU oder LoL, wir kämpfen für Ihr Recht.

Rechtsanwalt Klaus kommt aus einer Airlinerfamilie und war selbst während des Studiums in verschiedenen Stationen bei einer Airline tätig. Seine Eltern waren beide über 40 Jahre bei der größten deutschen Fluglinie beschäftigt. Spezielle Begriffe und Probleme dieser Branche sind demnach geläufig, was den entscheidenden Wissensvorsprung gegenüber dem Versicherer bringen kann.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Beitrag "Berufsunfähigkeit Pilot - jeder vierte Pilot wird fluguntauglich".

Loss of Licence vs. Berufsunfähigkeit (BU): Wo liegt der Unterschied?

Für Piloten greifen im Ernstfall häufig zwei unterschiedliche Absicherungen – mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der versicherte Beruf zu mindestens 50 Prozent dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Die pilotentypische Loss-of-Licence-Versicherung (LoL) setzt früher und konkreter an: Sie zahlt, sobald die fliegerische Tauglichkeit entfällt und die Lizenz nicht verlängert oder entzogen wird. Während bei der Berufsunfähigkeit der Grad der Leistungseinschränkung bewertet werden muss, ist der Lizenzverlust ein objektiv feststellbares Ereignis – das erleichtert in vielen Fällen den Nachweis gegenüber dem Versicherer.

Die Loss-of-Licence-Klausel im Detail

Entscheidend ist, was im Vertrag tatsächlich vereinbart wurde. Eine belastbare LoL-Klausel sollte den Verlust der Tauglichkeitsklasse (Medical) als Versicherungsfall anerkennen, einen klar definierten Prognosezeitraum vorsehen und auf eine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten verzichten. Häufig wird die Leistung erst nach einer vertraglich vereinbarten Karenzzeit fällig; manche Tarife zahlen eine einmalige Kapitalleistung, andere eine laufende Rente. Gerade die Mitversicherung psychischer Erkrankungen und die Frage, ob vorübergehende und dauerhafte Untauglichkeit gleich behandelt werden, entscheiden im Streitfall über die Leistungspflicht. Wir prüfen Ihre Bedingungen genau auf diese Punkte – denn an ihrer Auslegung scheitern viele Ablehnungen.

Häufige Krankheitsbilder, die zum Lizenzverlust führen

Die strengen Anforderungen des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses führen dazu, dass bereits Erkrankungen zum Verlust der Lizenz führen können, mit denen Berufstätige anderer Branchen problemlos weiterarbeiten würden. Besonders häufig sind:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Herzrhythmusstörungen, koronare Herzkrankheit oder Zustände nach einem Herzinfarkt führen oft unmittelbar zum Entzug der Tauglichkeitsklasse. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
  • Psychische Erkrankungen: Depressionen sowie Angst- und Belastungsstörungen sind ein häufiger und zugleich besonders streitanfälliger Ablehnungsgrund – weitere Hinweise auf unserer Seite zur Psyche.
  • Neurologische Erkrankungen: Epilepsie, Multiple Sklerose oder die Folgen eines Schlaganfalls sind regelmäßig mit dem Cockpit unvereinbar. Vertiefend dazu unsere Seite zur Neurologie.
  • Sinnesorgane: Verschlechterungen des Seh- oder Hörvermögens sowie Gleichgewichtsstörungen können die Tauglichkeit beenden, auch wenn der Allgemeinzustand ansonsten gut ist.
  • Stoffwechsel- und Tumorerkrankungen: Insulinpflichtiger Diabetes oder eine Krebserkrankung mit belastender Therapie führen häufig zumindest vorübergehend zur Untauglichkeit.

Welches Krankheitsbild im Einzelfall vorliegt, ist für die rechtliche Bewertung zweitrangig – maßgeblich ist, ob Ihr Vertrag den Lizenzverlust abdeckt und ob der Versicherer seine Leistungspflicht korrekt prüft. Genau hier setzen wir an.

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Wir verteidigen Ihren Anspruch.

Wenn Berufsunfähigkeit droht.

Eine bewährte Strategie der Versicherer lautet: Vermeiden, Verzögern, Vergleichen. Jetzt nur nicht die Flinte ins Korn werfen!

Wir verstehen Ihre Situation, kennen die Tricks der Versicherer, und nehmen Ihnen alles ab: Vom Schriftverkehr mit der Gegenseite, über die Führung der Gutachter, bis zur Vertretung vor Gericht. Sie wissen, Sie kämpfen nicht mehr allein. Der Respekt der Gegenseite ist ihnen sicher. Von Anfang an sind wir immer persönlich für Sie da. Egal, ob vor Ort oder vor Gericht.

Fehler beim selbständigen Ausfüllen des Antragsformulars können unabsehbare Folgen haben und zu einer Ablehnung aus vielfältigsten Gründen führen, darunter beispielsweise: "Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" und "Konkrete Verweisung".

So helfen wir Ihnen ganz konkret:
Wir arbeiten zu 100% für den Versicherten. Und nur für diesen. Unsere Anwälte vertreten Sie immer persönlich vor Gericht. Versprochen. Egal, ob der Antrag schon gestellt oder gar abgelehnt wurde. Wir wissen Rat und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen:
  • Begleitung bei der Stellung des BU-Antrags von Anfang an
  • Entlastung durch vollständige Übernahme der Kommunikation mit der Versicherung
  • Beratung und Vertretung auch im außergerichtlichen Verfahren und in allen Fragen rund um die Themen der Berufsunfähigkeit
  • Sie haben bereits einen Antrag gestellt? Dieser wurde abgelehnt oder die Leistungsprüfung verzögert sich? Wir kennen Mittel und Wege – gegebenenfalls bis zum Klageverfahren
  • Eine Nachprüfung steht an? Wir begleiten Sie professionell
  • Wir erstreiten die Zahlung Ihrer Rente und Beitragsbefreiung (auch rückwirkend)
Wir sind RICHTIG für Sie, wenn…
Sie eine private BU-Versicherung abgeschlossen haben
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Oder der Versicherer Ihren Antrag abgelehnt hat
Oder wenn Ihre Versicherung eine Nachprüfung fordert
Oder Sie bereits in einem laufenden BU-Verfahren Unterstützung suchen.
Wir sind FALSCH für Sie, wenn…
Sie KEINE private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben,
Sie Unterstützung für sonstige Fälle des Versicherungsrechts benötigen,
Sie Hilfe bei Streitigkeiten zum Thema Arzthaftungsrecht suchen oder
Sie Fragen zum Thema Sozialrecht haben.

Wir sind spezialisiert auf alle Fragen der Berufsunfähigkeit und nehmen ausschließlich Mandate der privaten BU an.  

FAQ: Berufsunfähigkeit wegen Flugdienstuntauglichkeit (Piloten)

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit (BU) und Flugdienstuntauglichkeit (Loss of Licence - LoL)?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt, wenn der Pilot seinen Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann. Die Loss of Licence (LoL) Versicherung ist speziell für Piloten und zahlt, wenn die Fluglizenz aufgrund von Krankheit oder Unfall entzogen wird (Verlust der Tauglichkeitsklasse). LoL ist oft einfacher zu beweisen, da der Verlust der Lizenz ein objektives Kriterium ist.
Wann gilt ein Pilot als flugdienstuntauglich?
Ein Pilot gilt als flugdienstuntauglich, wenn er für voraussichtlich sechs Monate oder länger die Anforderungen für seine Tauglichkeitsklasse (Medical) nicht mehr erfüllt und ihm die Fluglizenz entzogen wird. Dies kann durch eine Vielzahl von Erkrankungen (z.B. Herz-Kreislauf, Psyche, Neurologie) verursacht werden.
Reicht die private BU-Versicherung für Piloten aus?
Eine private BU-Versicherung ist wichtig, aber für Piloten oft nicht ausreichend. Die Loss of Licence (LoL) Versicherung ist für Piloten die wichtigste Absicherung, da sie speziell den Verlust der Fluglizenz abdeckt, der oft schneller eintritt als die allgemeine Berufsunfähigkeit.
Was tun, wenn die LoL-Versicherung die Zahlung verweigert?
Wenn die LoL-Versicherung die Zahlung verweigert, sollten Sie sofort einen Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren, der Erfahrung mit Flugdienstuntauglichkeitsklauseln hat. Die Ablehnung kann auf der Interpretation der Tauglichkeitsklasse, dem Prognosezeitraum oder einer Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung beruhen.
Welche Rolle spielt die "Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" bei Piloten?
Die VAPV ist auch bei Piloten ein häufiger Ablehnungsgrund. Wenn der Pilot beim Abschluss der Versicherung gesundheitliche Probleme, die später zur Flugdienstuntauglichkeit führen, nicht korrekt angegeben hat, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
Was sollte in einem BU-Vertrag für Piloten besonders beachtet werden?
Ein guter BU-Vertrag für Piloten sollte eine spezielle Flugdienstuntauglichkeitsklausel enthalten, die den Verlust der Lizenz als BU-Fall anerkennt. Wichtig sind auch der Verzicht auf Verweisungen, die Mitversicherung der Psyche und ein klar definierter Prognosezeitraum.
Kann ein Pilot nach dem Verlust der Lizenz auf einen anderen Beruf verwiesen werden?
Wenn der BU-Vertrag eine Flugdienstuntauglichkeitsklausel enthält, ist eine Verweisung in der Regel ausgeschlossen. Bei einem "normalen" BU-Fall kann der Versicherer versuchen, den Piloten auf eine andere Tätigkeit zu verweisen (Konkrete Verweisung), die seiner Lebensstellung entspricht (z.B. Fluglehrer, Simulator-Trainer).
Wie lange dauert es, bis die LoL-Rente gezahlt wird?
Die Auszahlung der LoL-Rente beginnt in der Regel nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Karenzzeit (z.B. 6 Monate) nach Feststellung der Flugdienstuntauglichkeit. Ein Anwalt kann helfen, Verzögerungen durch den Versicherer zu vermeiden.
Welche Arten von Erkrankungen führen bei Piloten am häufigsten zum Verlust der Lizenz?
Neben Unfällen sind dies oft psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen, Angststörungen), Herz-Kreislauf-Erkrankungen und neurologische Probleme. Die hohen Anforderungen des Medicals machen Piloten besonders anfällig für den Verlust der Lizenz.
Bieten OK Rechtsanwälte eine kostenlose Erstberatung für Piloten an?
Ja, OK Rechtsanwälte bieten eine kostenlose Erstberatung an, um die BU-relevanten Details Ihres Vertrags zu sichten und einen klaren Plan für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Flugdienstuntauglichkeit oder LoL zu erstellen.
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Wir prüfen Ihren Fall eingehend und für Sie kostenlos. Im Anschluss beginnen wir sofort mit der Prüfung des Sachverhalts. Mit unserer Erfahrung erhalten wir schnell eine erste Einschätzung.

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In einem persönlichen Gespräch klären wir die nächsten Schritte. Wir stellen Ihnen die Ergebnisse unserer Prüfung vor, wägen gemeinsam die Optionen ab und leiten die nächsten Schritte ein.

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Oliver Ostheim und Oliver Klaus sind Co-Autoren im Münchener Anwaltshandbuch - dem Standardwerk für Versicherungsrecht. Im Kapitel über Personenversicherung setzen Sie sich auf 100 Seiten ausführlich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung auseinander und schaffen damit Maßstäbe und Standards in der Prozessführung. Für juristische Kolleginen und Kollegen, aber auch für Versicherte und Versicherer zugleich.
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