Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit kann für Freiberufler existenzbedrohend sein. Da bei Freiberuflern häufig keine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung oder nur eine freiwillige Versicherung besteht, ist die Absicherung durch eine private BU-Versicherung zur Sicherung des Lebensstandards im Falle einer Berufsunfähigkeit besonders wichtig und sinnvoll.
Allerdings ist der Zugang zur BU-Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit, z.B. durch Krankheit, oft nicht ganz einfach. Die Versicherungen prüfen, ob sie sich der Verpflichtung zur Zahlung der BU-Rente entziehen können oder ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Zur Vermeidung von Problemen mit der Versicherung ist es daher oft notwendig, einen starken Partner zur Beratung und Vertretung an seiner Seite zu haben.
Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und informieren in diesem Beitrag über Berufsunfähigkeit bei Freiberuflern, warum BU-Versicherungen für Freiberufler besonders sinnvoll sind und warum eine Vertretung und Beratung durch Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen notwendig sein kann.
Übersicht:
- Was sind Freiberufler?
- Welche Absicherung haben Freiberufler bei einer Berufsunfähigkeit?
- Wann sind Freiberufler berufsunfähig?
- Was tun, wenn man als Freiberufler berufsunfähig ist?
- Fazit
- FAQ
Was sind Freiberufler?
Bei Freiberuflern oder freiberuflich Tätigen handelt es sich um eine Sonderform der Selbständigkeit - nicht jeder Selbständige ist ein Freiberufler. Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden, benötigen daher keinen Gewerbeschein und zahlen keine Gewerbesteuer. Als Freiberufler erbringt man in der Regel persönlich eine Dienstleistung oder Tätigkeit, die nach § 18 EStG wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Art ist.
Beispiele für freie Berufe sind:
- Anwälte
- Notare
- Rechtsanwälte
- Patentanwälte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- vereidigte Buchprüfer
- Architekten
- Dolmetscher
- Übersetzer
- Lotsen
- Künstler
- Schriftsteller
- Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte
- Apotheker (wenn sie keine Apotheke betreiben)
Welche Absicherung haben Freiberufler bei einer Berufsunfähigkeit?
Neben steuerrechtlichen Unterschieden zwischen Freiberuflern und Selbständigen bestehen häufig auch Unterschiede in der Sozialversicherung. Freiberufler sind in vielen Fällen nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Je nach Freiberuf und ausgeübter Tätigkeit besteht auch die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen.
Dies hat aber auch zur Folge, dass im Falle einer krankheitsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit, also der Fähigkeit, überhaupt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen, keine staatliche Erwerbsminderungsrente den finanziellen Ausfall abfedern kann.
Doch selbst wenn der Bezug einer EU-Rente möglich wäre, sind diese befristeten Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung ohnehin in der Mehrzahl der Fälle so gering, dass sie keinesfalls den Lebensstandard sichern können. Im schlimmsten Fall kann eine solche Lage für Freiberufler existenzbedrohend sein.
Freiberufler oft nicht gegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit geschützt
Die Freien Berufe sind zumeist in Berufskammern (z.B. Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer etc.) organisiert, die neben der reinen Interessenvertretung des Berufsstandes auch als berufsständische Versorgungswerke fungieren können.
Häufig bieten die Kammern als berufsständische Versorgungswerke keine oder nur sehr unzureichende Versorgungsleistungen bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit an. Die Voraussetzungen, die Kammermitglieder erfüllen müssen, um auch nur geringe Leistungen z.B. bei Erwerbsminderung zu erhalten, sind teilweise sehr streng und oftmals schwer zu erfüllen.
Zudem gibt es vielfach keine Teilrenten, so dass die Berufstätigkeit vollständig aufgegeben werden muss, um überhaupt Leistungen der Versorgungswerke zu erhalten. Die Satzungen der Versorgungswerke enthalten hierzu die konkreten Bedingungen, sofern solche Leistungen überhaupt vorgesehen sind.
BU-Versicherung für Freiberufler besonders wichtig
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist es für Freiberufler daher besonders wichtig, sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit privat mit einer entsprechend hohen BU-Rente abzusichern. Nur so können die finanziellen Einbußen durch z.B. eine krankheitsbedingte Minderung der beruflichen Leistung bzw. einer Berufsunfähigkeit aufgefangen werden und es muss kein Verlust des Lebensstandards befürchtet werden.
Doch auch wenn man als Freiberufler eine BU-Versicherung abgeschlossen hat und berufsunfähig geworden ist, kann der Weg zur Leistung aus der BU-Versicherung mitunter lang und schwierig sein. Daher sollten sich Freiberufler an einen kompetenten Ansprechpartner wenden, der mit der Materie der Berufsunfähigkeit vertraut ist, über die notwendigen versicherungsrechtlichen Kenntnisse verfügt und auch bei der medizinischen Beurteilung der Berufsunfähigkeit beste Kompetenzen aufweist.
Lesen Sie hier wie Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht vor, während und nach der Beantragung von Leistungen bei Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer unterstützen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Ihr Leistungsantrag nicht abgelehnt wird.
Wann sind Freiberufler berufsunfähig?
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. Dies ist in § 172 Abs. 2 VVG geregelt.
Es kommt also auf den Vergleich zwischen der Tätigkeit vor der Krankheit, dem Unfall oder dem mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall und nach diesen Ereignissen an. Kann man z.B. seinen zuletzt ausgeübten Beruf als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekt nicht mehr 8 Stunden täglich, sondern nur noch 4 Stunden täglich ausüben, ist man zu 50 % berufsunfähig.
Kann der zuletzt ausgeübte Beruf überhaupt nicht mehr ausgeübt werden, liegt eine 100-prozentige Berufsunfähigkeit vor. In den meisten aktuellen BU-Versicherungsverträgen ist der BU-Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50% festgestellt wird.
Um die Definition der Berufsunfähigkeit nach § 172 Abs. 2 VVG weiter zu präzisieren, haben die BU-Versicherer zwei Prüfkriterien für den Anspruch auf die BU-Rente entwickelt:
- der Versicherte muss zu mindestens 50 % berufsunfähig sein
- und dieser Zustand muss voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf die BU-Rente für die gesamte Dauer der Berufsunfähigkeit.
Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel Berufsunfähig - was nun?
Was tun, wenn man als Freiberufler berufsunfähig ist?
Die Feststellung, ob man berufsunfähig ist und ob man aufgrund dieser Berufsunfähigkeit die vereinbarte BU-Rente von seiner Versicherung erhält, ist oft nicht einfach zu beurteilen. Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und damit ein Anspruch auf die vereinbarte BU-Rente besteht, hängt letztlich von der Entscheidung des Versicherers ab. Die Versicherer prüfen zum Teil aufwändig, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und ob es Gründe gibt, die Zahlung der BU-Rente zu verweigern.
Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag zum Thema Wer entscheidet über Berufsunfähigkeit?
BU-Rente beantragen
Probleme können sich für Freiberufler während des gesamten Ablaufs der BU-Versicherung und der beantragten Rente ergeben. Dies beginnt bereits bei der Beantragung der BU-Rente. Hier müssen die von der Versicherung zur Verfügung gestellten medizinischen Fragebögen ausführlich beantwortet werden.
Außerdem müssen aussagekräftige ärztliche Berichte und Befunde ausgewählt und den Fragebögen beigefügt werden, die die Berufsunfähigkeit belegen können. Schon die Auswahl dieser medizinischen Befunde ist für Freiberufler schwierig. Dies gilt auch für Rechtsanwälte, die über versicherungsrechtliche Kenntnisse verfügen können.
Begleitung des Antragsverfahrens durch Experten der BU-Versicherung oft sinnvoll
Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass ein starker und kompetenter Partner bei der Beantragung und Bewilligung der BU-Rente vielfach notwendig ist, um die BU-Rente auch zu erhalten. So vertrauen auch Freiberufler mit juristischen Kenntnissen wie Rechtsanwälte oder andere Freiberufler wie Steuerberater und Architekten auf unsere Spezialisierung und Erfahrung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB begleiten Freiberufler wie Rechtsanwälte, Juristen, Architekten, Steuerberater sowie alle anderen Freiberufler, Selbständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer auf dem Weg zur BU-Rente. Wir vertreten unsere Mandanten von der Antragstellung über die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung mit Versicherungen bis hin zur Nachprüfung der Versicherungsleistungen kompetent und umfassend.
Fazit
- Existenzbedrohung bei Berufsunfähigkeit für Freiberufler: Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit kann für Freiberufler existenzbedrohend sein, da sie häufig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
- Private BU-Versicherung als wichtiger Schutz: Aufgrund der fehlenden oder ohnehin nur geringen gesetzlichen Absicherung ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler besonders wichtig, um den Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit zu sichern. Selbst wenn ein gesetzlicher Anspruch auf eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung besteht, ist diese ohnehin so gering, dass eine Sicherung des Lebensstandards für Freiberufler damit in der Regel nicht möglich ist.
- Notwendigkeit einer hohen BU-Rente: Aufgrund der unzureichenden Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke ist es für Freiberufler entscheidend, sich privat mit einer ausreichend hohen BU-Rente abzusichern, um den Lebensstandard zu erhalten.
- Schwieriger Zugang zur BU-Rente: Der Zugang zur BU-Rente im Krankheitsfall ist oft kompliziert und die Versicherungen prüfen intensiv, ob sie leistungspflichtig sind. Eine professionelle Beratung ist daher auch für Freiberufler mit juristischen Kenntnissen ratsam.
- Auf Berufsunfähigkeit spezialisierte Rechtsanwälte: Die Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus bietet professionelle Beratung und Vertretung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler.
FAQ
Was ist Berufsunfähigkeit und warum betrifft sie insbesondere Freiberufler?
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Versicherter seinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. Freiberufler sind besonders betroffen, da sie häufig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und somit keine staatliche Absicherung bei Erwerbsminderung besteht. Selbst wenn eine Absicherung besteht, sind die Leistungen meist sehr gering.
Warum ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler wichtig?
Da Freiberufler häufig keinen Zugang zu einer gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente haben, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung unerlässlich, um im Falle einer Berufsunfähigkeit den Lebensstandard zu sichern und existenzbedrohende finanzielle Einbußen zu vermeiden.
Wie ist der Zugang zur BU-Rente für Freiberufler geregelt?
Der Zugang zur BU-Rente ist oft komplex, da die Versicherungen sehr genau prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und eine BU-Rente gezahlt werden muss. Um Probleme mit der Versicherung zu vermeiden, empfiehlt sich eine professionelle Beratung.
Was müssen Freiberufler tun, wenn sie berufsunfähig werden?
Die Feststellung der Berufsunfähigkeit und der Anspruch auf eine BU-Rente sind nicht einfach zu beurteilen. Freiberufler sollten einen Antrag auf BU-Rente stellen und sich dabei von Experten begleiten lassen, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Welche Rolle spielen spezialisierte Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit bei Freiberuflern?
Spezialisierte Rechtsanwälte, wie die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus, bieten Beratung und Vertretung von der Antragstellung bis zur Überprüfung der Versicherungsleistungen für Freiberufler.
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